Beim INFO SOZIAL News Ticker finden sie soziale Nachrichten, Pressemitteilungen und Anündigungen rund um die Soziale Arbeit. Hier erfahren sie täglich Aktuelles aus dem Sozialwesen.
(11:32) - Jugendhilfeportal: Artikel
Der 17. Deutsche Kinder- und Jugendhilfetag findet vom 18. bis 20. Mai 2021 als digitale Großveranstaltung statt. Neben abwechslungsreichen Kongress- und Messetagen erwartet die Teilnehmenden eine feierliche Eröffnungsveranstaltung. Enden wird der 17. DJHT mit einer hochkarätigen Abschlussveranstaltung.
(11:13) - Jugendhilfeportal: Artikel
Geschlossene Kitas, geschlossene Schulen und Eltern im Homeoffice – 49 Prozent der Erwerbspersonen mit Kindern schätzen ihre Situation als stark belastend ein. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie der Hans-Böckler-Stiftung, die die Erwerbspersonebefragung der Stiftung auswertet.
(10:55) - Jugendhilfeportal: Artikel
Der Deutsche Städtetag plädiert für eine sorgfältige Diskussion von Öffnungsschritten bei den Beschränkungen durch die Corona-Pandemie. Denn die Infektionslage könne sich gerade wegen der Mutationen sehr schnell wieder zuspitzen. Und die Impfung der Bevölkerung verlaufe langsamer als geplant.
(09:43) - Jugendhilfeportal: Artikel
Ein Wandel der Geschlechterrollen, komplexere Familienstrukturen, die Herausforderungen der Digitalisierung: Die Anforderungen bei der Erziehung von Kindern sind anspruchsvoller geworden. Das zeigt der 9. Familienbericht, der im Kabinett behandelt wurde – eine umfassende Bestandsaufnahme der Situation von Eltern.
(09:38) - Jugendhilfeportal: Artikel
Eine Studie zur Verteilung von Sorgearbeit im ersten coronabedingten Lockdown ergibt ein differenziertes Bild. Der Anteil der Familien, in denen die Frau Kinderbetreuung fast vollständig alleine trägt, hat sich verdoppelt, jedoch gibt es bei Paaren, die Sorgearbeit schon zuvor gleichmäßig aufgeteilt, haben keine signifikanten Änderungen. Eine Reform der Partnermonate beim Elterngeld könnte die ungleiche Arbeitsteilung im Haushalt verringern.
(19:43) - Jugendhilfeportal: Artikel
Der Verband der rheinischen Jugendherbergen bietet in 33 Häusern außerschulische Angebote und Erholung an. 2020 hätte ein Rekordjahr werden können. Doch trotz erheblicher Einbußen durch Corona konnte der Gemeinwohlauftrag erfüllt werden, auch dank Kreativität bei der Findung neuer Nutzungsalternativen.
(19:24) - Jugendhilfeportal: Artikel
Mit dem Ziel, Jugendbeteiligung entscheidend voranzubringen, hat der Hessische Jugendring einen Austausch zwischen Trägern der Jugendbeteiligung, Expert(inn)en und Jugendorganisationen initiiert. Im Ergebnis haben die Beteiligten nun ein konsensfähiges und umsetzbares Konzept vorgelegt.
(19:18) - Jugendhilfeportal: Artikel
Bislang lagen kaum gesicherte Daten vor, wie stark Entwicklungsländer wirtschaftlich von der COVID-19-Pandemie betroffen sind. Ein internationales Team von Forschenden hat nun Erhebungen aus neun Ländern in Afrika, Asien und Lateinamerika zusammengeführt und analysiert. Die Autorinnen und Autoren, unter ihnen auch WZB-Direktor Macartan Humphreys, berichten von massiven Einkommenseinbußen und wachsender Ernährungsunsicherheit in allen untersuchten Ländern.
(15:05) - Jugendhilfeportal: Artikel
Das Deutsche Kinderhilfswerk mahnt bei der Diskussion über die Beibehaltung von Restriktionen für Kinder und Jugendliche in der Corona-Pandemie Bund und Länder an, die eigenen Versprechen der letzten Wochen ernst zu nehmen.
(14:02) - Jugendhilfeportal: Artikel
Die EU-Kommission hat die Ergebnisse des Berichts „Unser Europa, unsere Rechte, unsere Zukunft“ vorgestellt, der die Ansichten und Vorschläge von über 10.000 Kindern zwischen 11 und 17 Jahren widergibt. Die Beiträge der Kinder werden in die erste EU-Strategie für die Rechte des Kindes und die europäische Kindergarantie einfließen, die die Kommission in den kommenden Wochen vorlegen wird.
(14:00) - Jugendhilfeportal: Artikel
Im Zuge der Erstellung des Entwurfs eines Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes hat der Careleaver e.V. seine Forderungen in einem neuen Positionspaper überarbeitet und konkret formuliert.
(13:00) - Jugendhilfeportal: Artikel
Zwei Familienverbände fordern eine grundlegende Reform der Sozialversicherung. Berechnungen des Deutschen Familienverbands (DFV) und des Familienbunds der Katholiken (FDK) zeigen, dass Sozialabgaben Familien übermäßig belasten und im Vergleich zu Beitragszahlern ohne Unterhaltspflichten für Kinder schlechterstellen.
(12:33) - Jugendhilfeportal: Artikel
Mit dem „Kinderrechteschulen Programm“ von UNICEF will das Land Niedersachsen verstärkt die UN-Kinderrechtskonvention in seinen Schulen verankern. Kultusminister Grant Hendrik Tonne und Georg Graf Waldersee, Vorstandsvorsitzender von UNICEF Deutschland, haben während einer Auftaktveranstaltung des „Niedersächsischen Kinderrechte Schulnetzwerkes“ den Kooperationsvertrag unterzeichnet.
(10:24) - IAB-Feeds: Allgemeine News
Das Bruttoinlandsprodukt legte im Schlussquartal 2020, preis-, saison- und kalenderbereinigt lediglich um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorquartal zu. Denn die Erholung, die im dritten Quartal eingesetzt hatte, wurde durch die zweite Corona-Welle und den erneuten Lockdown zum Jahresende gebremst. Da der Lockdown im Februar noch einmal verlängert wurde, ist nicht mit einer Belebung im ersten Quartal 2021 zu rechnen. Die absehbaren Lockerungen im März und die Aussicht auf eine breitere Verfügbarkeit der Impfstoffe hellen aber zumindest die Konjunkturerwartungen auf.
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Online-Magazin IAB-Forum
Weitere Artikel zur Serie Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt
(16:36) - bildungsklick
Am 1. März 2021 jährt sich das Inkrafttreten des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes zum ersten Mal. Eine erste Bilanz fällt positiv aus.
(14:16) - bildungsklick
Seit Dezember 2019 hatten Thüringens Bildungsminister Helmut Holter und das Bildungsministerium mit Vertreter der Thüringer Schulpraxis ebenso wie der verschiedenen Parteien in einem politisch offenen Prozess wesentliche Leitziele und Forderungen an die Thüringer Bildungspolitik diskutiert und erarbeitet.
(12:09) - bildungsklick
2020 haben rund 382.000 Schüler die Hochschul- oder Fachhochschulreife erworben. Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, waren das nach vorläufigen Ergebnissen 8,9% weniger als im Vorjahr (-37.284). Hauptursache ist die Entwicklung in Niedersachsen, wo die Zahl der Absolventen an allgemeinbildenden Schulen um 80,9% zurückging.
(11:35) - bildungsklick
Kultusminister Lorz: „Sexueller Missbrauch betrifft die gesamte Gesellschaft und hat auch an unseren Schulen zu einer hohen Sensibilisierung geführt.“
(14:52) - Der Paritätische Gesamtverband
Mitteilung vom 22.02.2021
(11:28) - Der Paritätische Gesamtverband
Die Umsetzung des European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht ist ein Meilenstein: Erstmals werden dann in Europa umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen auch privater Anbieter gemacht. Der Paritätische gehört zu den Erstunterzeichnenden eines Papiers mit fünf Kernforderungen, an denen sich ein gutes Barrierefreiheitsrecht messen lassen muss.
(10:36) - Der Paritätische Gesamtverband
Die AGJ gibt bekannt, dass der 17. Deutsche Jugendhilfetag (DJHT) vom 18.-21. Mai 2021 nun ausschließlich digital stattfindet. Lange gab es die Hoffnung, die Fachveranstaltungen und die Messe als hybrides Angebot mit teilweise Präsenz auf dem Messegelände in der Stadt Essen umzusetzen. Angesichts der anhaltenden pandemischen Lage hat der Vorstand nun beschlossen, den DJHT ausschließlich digital auszugestalten. Dies betrifft auch die Messestände. Organsiationen der Kinder- und Jugendhilfe können sich nun bei Interesse für einen digitalen Messesstand bei der AGJ anmelden.
(18:03) - Der Paritätische Gesamtverband
Das Bundesinnenministerium hat bereits zum 2. Mal in dieser Legislaturperiode einen Gesetzesentwurf für die Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters vorgelegt. Sowohl der Personenkreis als auch die Summe der Daten, die in diesem Register gespeichert werden, sollen ausgeweitet werden - dieses Mal sogar um Informationen aus Asylbescheiden und Gerichtsurteilen. Der Paritätische Gesamtverband spricht sich gegen diese erneute Ausweitung des Registers aus und fordert die Einhaltung des Datenschutzes und des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung für alle in Deutschland lebenden Menschen.
(15:00) - Der Paritätische Gesamtverband
Der am 3. Februar vom Kabinett beschlossene Entwurf für ein Gesetz zur Stärkung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie zur landesrechtlichen Bestimmung der Träger der Sozialhilfe (Teilhabestärkungsgesetz) enthält eine Reihe von Neuregelungen die Teilhabe behinderter Menschen in verschiedenen Lebensbereichen betreffend.
(14:51) - RSS-Feed

Eltern mit kleinen Einkommen können finanzielle Unterstützung für Laptops, Tablets und Zubehör erhalten, die ihre Kinder für den Fernunterricht in der Corona-Pandemie benötigen. Ob ein Anspruch besteht, prüft das Jobcenter. Homeschooling und Fernunterricht stellen in der Corona-Pandemie viele Familien vor Herausforderungen. Denn nicht immer stehen den Kindern die erforderlichen Geräte zur Verfügung, die eine Teilnahme am digitalen Unterricht ermöglichen. Betroffen sind davon insbesondere Familien mit kleinen Einkommen, aber auch Familien mit vielen schulpflichtigen Kindern.
Damit auch diese Kinder dem digitalen Unterricht folgen können, ist es ab sofort möglich, die Anschaffungskosten für digitale Endgeräte wie Laptops oder Tablets und einen Drucker beim Jobcenter geltend zu machen - im Regelfall bis zu 350 Euro je Kind.
Gleichen Zugang zu Bildung ermöglichen
Das Ziel ist, auch in der Corona-Zeit den gleichen Zugang zu Bildung für alle Kinder sicherzustellen. Nur so kann garantiert werden, dass Kinder aus Familien mit kleinen Einkommen auch später im Leben die gleichen Chancen haben wie Kinder aus Haushalten mit höheren Einkommen.
Von der zusätzlichen Unterstützung profitieren deshalb nicht nur Schülerinnen und Schüler, die SGB II-Leistungen beziehen. Auch Kinder aus Familien, die zusätzliche Anschaffungskosten für digitale Endgeräte mit ihrem Einkommen nicht decken können, erhalten unter bestimmten Voraussetzungen Unterstützung. Auch hier prüft das zuständige Jobcenter, ob die Voraussetzungen erfüllt sind. Grundsätzlich gilt dies etwa auch für Kinder im Kinderzuschlag oder im Wohngeld.
Voraussetzungen:
Das Kind besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder erhält eine Ausbildungsvergütung und ist noch keine 25 Jahre alt.Die für das Distanzlernen notwendigen Geräte können nicht anderweitig zur Verfügung gestellt werden - zum Beispiel über eine Ausleihe von der Schule.
Ob und in welchem Umfang die Hilfen den einzelnen Familien zustehen, hängt auch von der wirtschaftlichen Situation im Einzelfall ab und wird durch das zuständige Jobcenter geprüft.
DigitalPakt Schule
Mit dem DigitalPakt Schule unterstützt der Bund die Länder und Gemeinden bei Investitionen in die digitale Bildungsinfrastruktur. Der Bund hat den DigitalPakt im Sommer 2020 um 500 Millionen Euro aufgestockt. Die zusätzlichen Mittel sollen die Länder dabei unterstützen, Klassensätze von Laptops oder Tablets anzuschaffen, die dann nach Bedarf ausgeliehen werden können.
(14:42) - RSS-Feed

Mehr Teilzeitmöglichkeiten, zusätzliche Frühchen-Monate, weniger Bürokratie: Millionen Eltern werden künftig von besseren Regelungen beim Elterngeld profitieren. Der Bundesrat stimmte der Elterngeldreform zu.videoDas Elterngeld wird noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher - durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, weniger Bürokratie und mehr Elterngeld für Frühchen. So werden Eltern unterstützt, Familienleben und Beruf noch besser zu vereinbaren. Der Bundesrat hat das "Zweite Gesetz zur Änderung des Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetzes"am 12. Februar gebilligt. Am 29. Januar war es vom Bundestag in 2. und 3. Lesung beschlossen worden. Die Regelungen treten zum 1. September 2021 in Kraft.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:
Das Elterngeld ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands. Mit der Reform passen wir es noch genauer an die Bedürfnisse der Eltern an und machen es ihnen leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen. Wir unterstützen sie darin, sich Beruf und Familie partnerschaftlich aufzuteilen, wenn sie das wollen. Und wir machen ihnen das Leben ein Stück einfacher - durch bessere Regelungen und weniger Bürokratie. Dank der zügigen und sehr konstruktiven Beratungen im Bundestag sind sogar noch einige Verbesserungen hinzugekommen, zum Beispiel durch die Ausweitung der Frühchen-Monate. Auch in der Europäischen Union (EU) liegen wir mit unserer Elternzeit und dem Elterngeld im Vergleich weit vorn und übertreffen sogar EU-Standards.
Die Einzelheiten der Elterngeld-Reform
Teilzeitkorridor wird erweitert, Bürokratie wird weniger
Für Eltern in Teilzeit enthält das Gesetz zahlreiche Verbesserungen: Die zulässige Arbeitszeit während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 bis 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25 bis 30 Wochenstunden) bezogen werden. Diese Ausweitung des Arbeitszeitkorridors ist arbeitnehmerinnen-, arbeitsnehmer- und arbeitgeberfreundlich, denn drei bis vier volle Tage erleichtern die Arbeitsorganisation.
Zudem wird der Partnerschaftsbonus flexibler und Eltern sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Das erspart Eltern, Elterngeldstellen und Betrieben jede Menge Bürokratie.
Während des Bezugs von Lohnersatzleistungen bleibt die Höhe des Elterngeldes gleich
Zusätzlich wird nun auch sichergestellt, dass sich die Höhe des Elterngeldes für teilzeitarbeitende Eltern nicht verändert, wenn sie Einkommensersatzleistungen beziehen, wie zum Beispiel Kurzarbeitergeld oder Krankengeld. Bisher hat sich dadurch die Höhe des Elterngeldes reduziert.
Corona-Sonderregelung zum Partnerschaftsbonus werden verlängert
Eltern, die den Partnerschaftsbonus beziehen und wegen der Corona-Pandemie nicht wie geplant parallel in Teilzeit arbeiten konnten, müssen den Partnerschaftsbonus nicht zurückzahlen. Damit wird das Elterngeld krisenfester und stärkt Familien den Rücken. Diese Corona-Sonderregelung wurde zum 1. März 2020 eingeführt und wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.
Eltern von Frühgeborenen erhalten zusätzliche Elterngeldmonate
Eltern besonders frühgeborener Kinder erfahren künftig dauerhaft mehr Rücksicht. Wird ein Kind mindestens sechs Wochen vor dem errechneten Termin geboren, erhalten die Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Das sah schon der Regierungsentwurf vor. Neu ist: Wird das Kind acht Wochen zu früh geboren, gibt es zwei zusätzliche Elterngeldmonate, bei zwölf Wochen drei Monate und bei 16 Wochen vier. So erhalten Eltern die Zeit, Ruhe und Sicherheit, die sie in ihrer besonderen Situation brauchen.
Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen
Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.
Einkommensgrenzen für Paare werden angepasst
Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig nur noch Eltern, die gemeinsam 300.000 Euro oder weniger im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten. Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbezieher ausmachen - circa 7000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.
Hier erfahren Sie alles, was Sie zum Elterngeld wissen müssen.
(11:06) - Aktuelle Meldungen
Frauen kümmern sich mehr als Männer um Kinderbetreuung, Hausarbeiten und die Pflege von Angehörigen. Das wirkt sich oft auf ihre Erwerbstätigkeit aus. Die gleichberechtigte Verteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit war Thema einer Fachveranstaltung.
(10:46) - Aktuelle Meldungen
Um Altenhilfeeinrichtungen für Menschen zu öffnen, die sich als Lesben, Schwule, bisexuell, trans- oder intergeschlechtlich identifizieren, startete vor zwei Jahren ein Modellprojekt. Abschließend entstand ein Handbuch, das in der Praxis unterstützt.
(14:01) - RSS-Feed

Viele Mütter, Väter, Kinder und pflegende Angehörige leiden in der Corona-Krise unter Stress und gesundheitlichen Problemen. In den Kliniken im Müttergenesungswerk können sie sich erholen und neue Kraft schöpfen.Die Kliniken im Müttergenesungswerk (MGW) bleiben mit ihren umfassenden Gesundheitsangeboten während des erneuten Lockdowns geöffnet. Bundesweit bieten sie Kuren, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen für Eltern, Kinder und pflegende Angehörige an. Das ist möglich, weil die Kliniken strenge Hygieneauflagen umsetzen und nicht voll belegt werden. Über das aktuelle Kurangebot informiert das MGW online.
Kraft schöpfen in der Pandemie
Gerade in der aktuellen Corona-Krise leiden viele Mütter und Väter unter großem Stress und gesundheitlichen Problemen. Hinzu kommen Erziehungs- und Partnerschaftsprobleme sowie psychosomatische Belastungen. Genau hier setzen die Kurmaßnahmen in den Kliniken des Müttergenesungswerks mit ihrem ganzheitlichen Konzept an. Sie bieten Müttern, Vätern und pflegenden Angehörigen auch und gerade in der aktuellen Situation einen Ort an, wo sie Kraft tanken können.
In der Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk sind über 70 Kliniken der Wohlfahrtsverbände organsiert. Über 1000 Beratungsstellen unterstützen Mütter, Väter und pflegende Angehörige bei der Beantragung einer Kur- oder Rehamaßnahme sowie bei der Suche nach einer passenden Klinik.
Förderung durch das Bundesfamilienministerium
Das Bundesfamilienministerium fördert die Arbeit des Müttergenesungswerks mit Baumaßnahmen in den anerkannten Kliniken des MGW. Anlässlich des 70-jährigen Jubiläums förderte das Bundesfamilienministerium im Jahr 2020 einen Film, um die Arbeit und die Bedeutung der Stiftung zu würdigen.
Das Müttergenesungswerk
Fünf Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs gründete Elly Heuss-Knapp, engagierte Politikerin und Ehefrau des ersten Bundespräsidenten Theodor Heuss, 1950 das Müttergenesungswerk als Stiftung. Das Ziel war, Kuren für Mütter zu ermöglichen und für die Idee der Müttergenesung zu werben. Mehr als 70 Jahre später ist die Aktualität des Themas ungebrochen. Mittlerweile wurde das Angebot auf Väter und pflegende Angehörige erweitert: rund 50.000 Mütter, über 2000 Väter und mehr als 70.000 Kinder kommen jährlich in die Kurkliniken.
Elly Heuss-Knapp wäre am 25. Januar 140 Jahre alt geworden. Die Gründung der Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk bezeichnete sie einst als "Krönung ihres Lebens".
(15:26) - RSS-Feed

videoDer Bundestag und der Bundesrat haben am 14. Januar und am 18. Januar den Weg frei gemacht für die Ausweitung und Verdopplung der Kinderkrankentage für berufstätige Eltern in der Corona-Krise. Das Bundeskabinett hatte zuvor am 12. Januar eine Formulierungshilfe für ein entsprechendes Gesetz der Regierungsfraktionen beschlossen. Mit dem Gesetz soll das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 pro Elternteil von zehn auf 20 Tage pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind verdoppelt werden. Bei mehreren Kindern hat jeder Elternteil insgesamt einen Anspruch auf maximal 45 Arbeitstage. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf maximal 90 Arbeitstage.
Voraussetzungen sind, dass:
sowohl der betroffene Elternteil als auch das Kind gesetzlich krankenversichert sind,das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist,keine andere im Haushalt lebende Person das Kind beaufsichtigen kann.
Die Höhe des Kinderkrankengeldes beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Die Regelung soll nach der Unterzeichnung durch Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier rückwirkend zum 5. Januar in Kraft treten. An diesem Tag hatten sich Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder auf die Verdopplung der Kinderkrankentage geeinigt.
Jetzt neu: Anspruch gilt auch bei Ausfall der Kinderbetreuung
Neu ist, dass der Anspruch auch in den Fällen besteht, in denen das Kind nicht krank ist, sondern zu Hause betreut wird, weil die Schule oder die Einrichtung zur Kinderbetreuung pandemiebedingt geschlossen ist oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt beziehungsweise der Zugang zum Kinderbetreuungsangebot eingeschränkt wurde. Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im Homeoffice arbeitet.
Wenn Ihre Krankenkasse einen Nachweis durch Ihre Kita oder Schule verlangt, finden Sie hier eine Musterbescheinigung. Mit dieser Bescheinigung können Sie sich von Ihrer Kita oder Schule bestätigen lassen, dass sie wegen des Infektionsschutzes keine Betreuung anbieten konnte.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey begrüßte die schnelle Einigung:
Die Ausweitung des Kinderkrankengelds ist eine wichtige Entscheidung zur Unterstützung der Familien in diesen schwierigen Zeiten. Viele Eltern und vor allem alleinerziehende Mütter und Väter leisten gerade in der Pandemie unglaublich viel. Wir haben im vergangenen Jahr allerdings erlebt: Homeoffice, Homeschooling und die Betreuung kleiner Kinder - das alles geht nicht zusammen. Deshalb brauchen Eltern, die jetzt in dieser besonders schwierigen Phase ihre Kinder zu Hause betreuen und daher nicht arbeiten können, eine passgenaue Entlastung. Mit der Ausweitung der Kinderkrankentage wird diese nun geschaffen. Die Zahl der Kinderkrankentage wird verdoppelt - von 10 auf 20 Arbeitstage pro Elternteil pro Kind, für Alleinerziehende von 20 auf 40 Tage pro Kind. Der Anspruch gilt nicht nur wie üblich bei Krankheit des Kindes, sondern auch, wenn Kitas und Schulen geschlossen oder nur eingeschränkt geöffnet sind und Eltern deshalb ein Betreuungsproblem haben. Und der Anspruch gilt auch dann, wenn Behörden den Eltern empfohlen haben, ihre Kinder pandemiebedingt lieber zu Hause zu betreuen. Eltern können sich in diesen Fällen die Bescheinigung für die Krankenkasse statt wie üblich vom Kinderarzt von der Kita oder Schule ausstellen lassen. Und selbst wenn die Eltern grundsätzlich im Homeoffice arbeiten könnten, besteht der Anspruch auf Kinderkrankentage. Diese Neuregelung ist flächendeckend und unbürokratisch. Die Regelung gilt rückwirkend ab dem 5. Januar für Kinder bis zum 12. Lebensjahr und bei Kindern, die eine Behinderung haben, auch über das 12. Lebensjahr hinaus. Diese Leistung hilft vielen Familien jetzt direkt und wird einen entscheidenden Beitrag zur Kontaktreduzierung und zur Eindämmung des Infektionsgeschehens bewirken. Noch in dieser Woche wird die Befassung im Deutschen Bundestag erfolgen.
Weitere Einzelheiten zu der Regelung beantwortet eine Übersicht mit Fragen und Antworten zu den Kinderkrankentagen und zum Kinderkrankengeld.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Finanzielle Hilfen und Unterstützung für Familien in der Corona-Zeit.
Die Regelung liegt in der Zuständigkeit des Bundesgesundheitsministeriums. Nach der Einigung im Bundestag gaben Bundesfamilienministerin Franziska Giffey, Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn ein Pressestatement ab.
(09:45) - IAB-Feeds: Allgemeine News
Die Alterung der Bevölkerung sorgt dafür, dass das Gesundheits- und Sozialwesen mit bundesweit sieben Millionen Beschäftigten im Jahr 2040 die meisten Erwerbstätigen stellen wird, ca. 660.000 mehr als noch in diesem Jahr. Dies geht aus einer Projektion des IAB und des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) hervor. Die Corona-Pandemie dürfte das Wachstum der Branche zusätzlich verstärken.
Presseinformation
IAB-Kurzbericht 1/2021
IAB-Forschungsbericht 1/2021
(09:14) - IAB-Feeds: Allgemeine News
Wie stark sind die deutschen Betriebe seit Beginn der Corona-Krise über die Zeit von selbiger betroffen? Wie lange reichen ihre Liquiditätsreserven noch? Wie hoch ist der Anteil der Betriebe, die in den letzten drei Wochen Beschäftigte entlassen bzw. eingestellt haben? Und wie hoch ist der Prozentsatz an Betrieben, die Kurzarbeit genutzt haben? Wie stark waren Betriebe im November vom Nachfragerückgang und von erhöhten Kosten durch Hygieneauflagen betroffen? Aufschluss über diese Fragen bieten Daten aus der 7. Welle der IAB-Studie „Betriebe in der Covid-19-Krise“ – differenziert nach Branchen und Betriebsgröße.
Die entsprechende Publikation, Ergebnisse aus Welle 7 der Studie „Betriebe in der Covid-19-Krise“, ist heute unter „Aktuelle Daten und Indikatoren“ erschienen.
(10:34) - IAB-Feeds: Allgemeine News
Das Bruttoinlandsprodukt, das im ersten Halbjahr 2020 infolge der Corona-Pandemie stark geschrumpft war, erholte sich im Sommer deutlich. Im Schlussquartal dürfte die Wirtschaftsentwicklung angesichts der zweiten Infektionswelle erneut nachgegeben haben, bis zuletzt gingen die Infektionszahlen nicht zurück. Jede Woche Lockdown dürfte 0,4 Prozent des Bruttoinlandsprodukts im vierten Quartal gekostet haben. Einen Einbruch wie im Frühjahr gibt es aber nicht, vor allem die Industrie scheint derzeit durch die Corona-Krise weniger belastet. Der Arbeitsmarkt dürfte insgesamt relativ robust bleiben, dennoch beeinträchtigt die weltweite zweite Corona-Welle die Erholung.
Den vollständigen Beitrag finden Sie im Online-Magazin IAB-Forum
Weitere Artikel zur Serie Corona-Krise: Folgen für den Arbeitsmarkt
(10:14) - IAB-Feeds: Allgemeine News
Die ausländische Bevölkerung in Deutschland ist nach Angaben des Ausländerzentralregisters im November 2020 gegenüber dem Vormonat um rund 27.000 Personen gestiegen. Die Arbeitslosenquote der ausländischen Bevölkerung lag im Oktober 2020 bei 14,9 Prozent und ist im Vergleich zum Vorjahresmonat um 2,9 Prozentpunkte gestiegen. Die Beschäftigungsquote der ausländischen Bevölkerung betrug im Oktober 52,7 Prozent und bleibt gegenüber dem Vorjahresmonat unverändert.
Zuwanderungsmonitor Dezember 2020
(10:58) - RSS-Feed

Mehr Kindergeld und Kinderzuschlag, Einführung der Grundrente und Abschaffung des Solidaritätszuschlags - im kommenden Jahr gibt es viele finanzielle Verbesserungen für Familien, Kinder und ältere Menschen. Auch das Engagement wird gestärkt.Durch erhöhte Familienleistungen und Steuerentlastungen werden Familien ab dem 1. Januar 2021 spürbar gestärkt. Finanzielle Verbesserungen gibt es auch für die vielen freiwillig und ehrenamtlich Engagierten in Deutschland. Zudem werden rund 1,3 Millionen Menschen von der Einführung der Grundrente profitieren.
Familienleistungen
Kindergeld und Kinderfreibetrag
Das Kindergeld zählt zu den wichtigsten Leistungen für Familien in Deutschland. Es erreicht rund 18 Millionen Kinder. Zum 1. Januar 2021 wird das Kindergeld um 15 Euro je Kind erhöht, das heißt, 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind, 250 ab dem vierten Kind.
Auch der Kinderfreibetrag steigt: Für 2021 beträgt er 5460 Euro (2730 je Elternteil). Der Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf steigt auf 2928 Euro (1464 Euro je Elternteil).
Eltern erhalten - je nach Einkommen - entweder Kindergeld oder die Freibeträge für Kinder bei der Einkommensteuer. Dafür prüft das Finanzamt bei der Steuererklärung automatisch, welche der beiden Leistungen für Eltern günstiger ist.
Kinderzuschlag
Der Kinderzuschlag entlastet Familien mit kleinen Einkommen. Eltern erhalten ihn, wenn ihr Einkommen für sie selbst ausreicht, nicht aber für die Kinder. Der Kinderzuschlag wird für jede Familie individuell berechnet. Der maximale Betrag steigt zum 1. Januar 2021 von bis zu 185 Euro auf bis zu 205 Euro je Kind. Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse kann geprüft werden, ob ein Anspruch auf den Kinderzuschlag besteht.
Unterhaltsvorschuss und Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Alleinerziehende, die vom anderen Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt für ihr Kind erhalten, können Unterhaltsvorschuss beantragen. Die Sätze werden zum 1. Januar 2020 erhöht auf 174 Euro für Kinder bis fünf Jahren, 232 Euro für Kinder von sechs bis elf Jahren und 309 Euro für Kinder von zwölf bis 17 Jahren.
Um gezielt Alleinerziehende zu unterstützen, wird der sogenannte Entlastungsbetrag in der Einkommensteuer befristet für die Jahre 2020 und 2021 von derzeit 1908 Euro auf 4008 Euro angehoben. Für den Steuervorteil müssen Alleinerziehende nicht bis zur Steuererklärung warten. Mit der Lohnsteuer können sie die Entlastung direkt nutzen. Dafür muss gegebenenfalls ein Antrag beim Finanzamt gestellt werden.
Weitere Entlastungen im Steuerrecht
Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag steigt für 2021 um 336 Euro auf 9744 Euro im Jahr. Dadurch erhöht sich das verfügbare Einkommen der Beschäftigten, da Einkommensteuer erst auf das Einkommen oberhalb des Grundfreibetrages erhoben wird.
Abschaffung des Solidaritätszuschlags
Zum 1. Januar 2021 wird der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent der bisherigen Zahlerinnen und Zahler zur Lohn- und Einkommensteuer komplett abgeschafft - zum Beispiel werden Familien mit zwei Kindern bis zu einem Bruttojahreslohn von rund 152.000 Euro künftig gar keinen Solidaritätszuschlag mehr entrichten. Damit steigen die verfügbaren Nettoeinkommen spürbar.
Behinderten- und Pflege-Pauschbetrag
Steuerpflichtige mit einer Behinderung können für ihre zusätzlichen Aufwendungen, anstelle von Einzelnachweisen, einen Behinderten-Pauschbetrag beantragen. Dieser wird ab 2021 verdoppelt. Die Höhe richtet sich nach dem Grad der Behinderung. Der maximale Pauschbetrag bei einem Behinderungsgrad von 100 Prozent beträgt künftig 2840 Euro.
Gleichzeitig wird auch der Pflege-Pauschbetrag für pflegende Angehörige erheblich verbessert. Bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 4 und 5 erhöht sich der Pauschbetrag von 924 Euro auf 1800 Euro. Bei der Pflege von Personen mit den Pflegegraden 2 beziehungsweise 3 wird ein neuer Pauschbetrag in Höhe von 600 Euro beziehungsweise 1100 Euro eingeführt.
Grundrente
Ab dem 1. Januar 2021 gilt die Grundrente. Das Ziel: Wer lange gearbeitet, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hat und dabei nur unterdurchschnittlich verdient hat, soll im Alter eine auskömmliche Rente erhalten. Anspruch hat, wer mindestens 33 Jahre an Grundrentenzeiten vorweisen kann - dies sind insbesondere Pflichtbeitragszeiten für versicherte Beschäftigung, aufgrund von Kindererziehung, Pflege und der Pflichtversicherung für Selbstständige.
Die Grundrente werden rund 1,3 Millionen Menschen erhalten können - davon ein großer Anteil Frauen und Menschen aus Ostdeutschland. Die Verbesserungen werden auch den Rentnerinnen und Rentnern zugutekommen, die bereits jetzt eine Rente beziehen. Die Höhe der Grundrente errechnet sich aus den individuell erarbeiteten Beitragspunkten – diese werden aufgestockt. Ein Antrag muss dafür nicht gestellt werden.
Weitere Informationen zur Grundrente finden sich auf der Website des Bundesarbeitsministeriums.
Stärkung von Ehrenamt und Engagement
Die Corona-Pandemie hat noch einmal verdeutlicht, wie unverzichtbar freiwilliges und ehrenamtliches Engagement ist. Ab 2021 wird dieses Engagement finanziell besser gewürdigt.
Bundesfreiwilligendienst
Jedes Jahr leisten rund 40.000 Menschen einen Bundesfreiwilligendienst (BFD). Für alle Freiwilligen, die ab dem 1. Januar 2021 einen BFD beginnen, steigen die Zuschüsse zum Taschengeld und zur pädagogischen Begleitung um insgesamt bis zu 75 Euro monatlich. Dies ermöglicht den BFD-Einsatzstellen eine höhere Taschengeldzahlung an die Freiwilligen und kann den Freiwilligen damit gleichzeitig den Erwerb eines ÖPNV-Tickets erleichtern.
Übungsleiterfreibetrag und Ehrenamtspauschale
Auch im Steuerrecht wird es für Ehrenamtliche, die sich häufig neben dem eigentlichen Beruf und auch teils auf eigene Kosten engagieren, Verbesserungen geben. Viele Organisationen erstatten den ehrenamtlich Engagierten ihre Kosten der Einfachheit halber pauschal. Diese Erstattungen sind dann steuerfrei, sofern sie bestimmte Grenzen nicht überschreiten. Die bisherigen Höchstgrenzen sollen für das kommende Jahr von 2400 Euro auf 3000 Euro im Jahr (Übungsleiterfreibetrag) beziehungsweise 720 Euro auf 840 Euro im Jahr (Ehrenamtspauschale) angehoben werden.
Vom Übungsleiterfreibetrag profitieren zum Beispiel Trainerinnen und Trainer, die diese Tätigkeit nebenberuflich in Sportvereinen ausüben. Die Ehrenamtspauschale unterstützt diejenigen, die nicht unter die Übungsleiterpauschale fallen, sich aber gleichwohl ehrenamtlich engagieren, zum Beispiel als Schriftführerinnen und Schriftführer in gemeinnützigen Vereinen.
Katalog gemeinnütziger Zwecke erweitert
Darüber hinaus wird der Katalog gemeinnütziger Zwecke erweitert. Organisationen, die gemeinnützige Zwecke verfolgen, genießen steuerliche Vorteile. Zum Beispiel können Spenden an sie von der Steuer abgesetzt werden. In der Abgabenordnung ist aufgeführt, welche Zwecke als gemeinnützig gelten. Dieser Katalog wird erweitert, unter anderen um die gemeinnützigen Zwecke Klimaschutz, Flüchtlingshilfe und Organisationen zum Schutz von Personen, die aufgrund ihrer geschlechtlichen Identität oder Orientierung diskriminiert werden.
(10:58) - RSS-Feed

Um den Herausforderungen der Corona-Pandemie und des erneuten Lockdowns zu begegnen, werden zahlreiche Hilfsmaßnahmen für Familien verlängert und ausgeweitet.Die Corona-Pandemie stellt eine große Belastungsprobe für Familien dar. Der erneute Lockdown mit Schul- und Kitaschließungen ist eine kaum zu bewältigende Herausforderung für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zudem geraten viele Familien aufgrund von Kurzarbeit oder Jobverlust in eine finanzielle Notlage. Die Bundesregierung hat Anfang 2020 zahlreiche Unterstützungsmaßnahmen beschlossen, um schnell und unbürokratisch zu helfen. Viele dieser Maßnahmen wären Ende des Jahres eigentlich ausgelaufen und werden nun 2021 fortgesetzt.
Entschädigungsanspruch bei Schul- und Kitaschließungen wird erweitert
Eltern, die ihre Kinder aufgrund behördlich angeordneter Schul- und Kitaschließungen selbst betreuen müssen und deshalb nicht arbeiten können, haben Anspruch auf Entschädigung nach dem Infektionsschutzgesetz. Voraussetzung ist, dass das Kind das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder aufgrund einer Behinderung auf Hilfe angewiesen ist. Außerdem darf keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit bestehen.
Mit einer Gesetzesänderung mit Wirkung vom 16. Dezember wurde zudem beschlossen, dass der Anspruch auf Entschädigung auch besteht, wenn Schul- oder Betriebsferien angeordnet oder verlängert werden oder die Präsenzpflicht in einer Schule aufgehoben wird.
Eltern und Alleinerziehende erhalten eine Entschädigung von 67 Prozent des entstandenen Verdienstausfalls (maximal 2016 Euro) für längstens zehn Wochen pro erwerbstätigem Elternteil beziehungsweise 20 Wochen für Alleinerziehende. Der Maximalzeitraum von zehn beziehungsweise 20 Wochen muss nicht an einem Stück in Anspruch genommen werden, sondern kann über mehrere Monate verteilt werden. Die Auszahlung der Entschädigung übernimmt der Arbeitgebende, der bei der zuständigen Landesbehörde einen Erstattungsantrag stellen kann. Die Regelung gilt bis zum 31. März 2021.
Kinderzuschlag: erleichterte Vermögensprüfung
Familien mit kleinen Einkommen können einen monatlichen Kinderzuschlag (KiZ) von bis zu 185 Euro pro Kind erhalten (205 Euro ab dem 1. Januar 2021). Ob und in welcher Höhe der KiZ gezahlt wird, hängt von mehreren Faktoren ab - vor allem vom eigenen Einkommen, den Wohnkosten, der Größe der Familie und dem Alter der Kinder. Um die Beantragung zu vereinfachen, wurde die Vermögensprüfung vorübergehend erleichtert. Eltern müssen demnach keine Angaben mehr zu ihrem Vermögen machen, wenn sie kein erhebliches Vermögen haben. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2021.
Flexibilisierung beim Elterngeld wird verlängert
Damit werdende und junge Eltern, die aufgrund der Corona-Pandemie Verdienstausfälle haben oder die Voraussetzungen für den Bezug des Elterngeldes nicht mehr einhalten können, keine Nachteile haben, wurde das Elterngeld für einen Übergangszeitraum flexibler gestaltet.
Bis zum 31. Dezember 2020 gelten die nachfolgenden Anpassungen:Eltern, die in systemrelevanten Branchen und Berufen arbeiten, können ihre Elterngeldmonate verschieben. Sie können diese auch nach dem 14. Lebensmonat ihres Kindes nehmen, wenn die Situation gemeistert ist, spätestens zum Juni 2021. Die später genommenen Monate verringern bei einem weiteren Kind nicht die Höhe des Elterngeldes.Der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit der Eltern fördert, entfällt nicht, wenn Eltern aufgrund der Corona-Pandemie mehr oder weniger arbeiten als geplant. Es gelten die Angaben bei Antragstellung.
Die nachfolgende Anpassung gilt darüber hinaus bis zum 31. Dezember 2021:Einkommensersatzleistungen wie beispielsweise Kurzarbeitergeld oder Arbeitslosengeld I reduzieren das Elterngeld nicht. Dies betrifft Eltern, die bislang in Teilzeit arbeiten und Elterngeld beziehen. Monate mit geringerem Einkommen können von der Elterngeldberechnung ausgenommen werden. Dies betrifft werdende Eltern, die durch die Corona-Pandemie Einkommensverluste haben, weil sie in Kurzarbeit arbeiten oder freigestellt sind.
Akuthilfen für pflegende Angehörige
Viele Menschen müssen sich aufgrund der Corona-Pandemie verstärkt um pflegebedürftige Angehörige kümmern. Pflegende Angehörige benötigen akute Hilfe und flexible Unterstützungsangebote. Deshalb hat die Bundesregierung die Möglichkeit der kurzzeitigen Arbeitsverhinderung sowie die Lohnfortzahlung durch das Pflegeunterstützungsgeld von zehn auf 20 Tage verdoppelt. Außerdem können Pflegezeit und Familienpflegezeit flexibler genommen werden. Weitere Informationen hierzu bietet die Website www.wege-zur-pflege.de.
Die Akuthilfen für pflegende Angehörige galten zunächst bis zum 31. Dezember 2020 und wurden nun noch einmal bis zum 31. März 2021 verlängert.
Kurzarbeitergeld
Bereits zum 1. März 2020 wurde der Zugang zum Kurzarbeitergeld vereinfacht. Außerdem wurde das Kurzarbeitergeld erhöht. Normalerweise beträgt es 60 Prozent (beziehungsweise 67 Prozent für Eltern) des fehlenden Nettoentgelts. Wenn Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer in Kurzarbeit mit 50 Prozent oder weniger ihrer bisherigen Stundenzahl arbeiten, wird das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Bezugsmonat auf 70 Prozent (beziehungsweise 77 Prozent für Eltern) und ab dem siebten Monat auf 80 Prozent (beziehungsweise 87 Prozent für Eltern) angehoben. Weitere Informationen zum Kurzarbeitergeld sind auf der Website des Bundesarbeitsministeriums zu finden.
Diese Regelungen wurden mit dem Beschäftigungssicherungsgesetz noch einmal verlängert bis zum 31. Dezember 2021.
Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung
Um die Menschen vor einer existenziellen Notlage zu bewahren, wurde der Zugang zur Grundsicherung vereinfacht. Wer einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, darf Erspartes behalten. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in tatsächlicher Höhe anerkannt. Weitere Informationen dazu hat das Bundesarbeitsministerium zusammengestellt.
Der vereinfachte Zugang galt zunächst bis zum 31. Dezember 2020 und wurde nun noch einmal bis zum 31. März 2021 verlängert.
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Bundestag und Bundesrat haben den Weg für eine bessere Unterstützung und Beratung bei Adoptionen freigemacht. Zuvor gab es zu den noch strittigen Fragen eine Einigung im Vermittlungsausschuss. Das Gesetz besteht aus vier Bausteinen.
Der Bundesrat hat am 18. Dezember dem Adoptionshilfe-Gesetz zugestimmt. Bereits einen Tag zuvor hatte der Bundestag die Reform gebilligt. Vorausgegangen war eine Einigung zu den noch strittigen Fragen am 10. Dezember 2020 im Vermittlungsausschuss. Das Gesetz kann nun dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung vorgelegt und danach im Bundesgesetzblatt verkündet werden. Die Regelungen sollen am 1. April 2021 in Kraft treten.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:
Heute ist ein wichtiger Tag für alle, die über den Weg der Adoption eine Familie gründen wollen. Nach der Zustimmung der Länder kann jetzt unser modernes Adoptionshilfe-Gesetz kommen. Die letzte Hürde fiel im Vermittlungsausschuss - durch die Einigung, dass die künftig verpflichtende Beratung durch die Adoptionsvermittlungsstelle im Vorfeld einer Stiefkindadoption nicht für lesbische Paare gilt, deren gemeinsames Wunschkind in ihre Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird. Damit stellen wir sicher, dass lesbischen Paaren der Weg zur Familiengründung nicht zusätzlich erschwert wird. Künftig erhalten alle Adoptivfamilien, die Herkunftsfamilien und vor allem die Kinder mehr Hilfe und Unterstützung. Wir verbessern die Beratung, Aufklärung und Vermittlung und wir machen verbindlichere Vorgaben bei Auslandsadoptionen, um Kinder vor Menschenhandel zu schützen. All das kann nun zügig in Kraft treten. Viele Familien und Fachkräfte in der Adoptionsvermittlung warten seit Langem darauf.
Die vier Bausteine des Adoptionshilfe-Gesetzes
Das Adoptionshilfe-Gesetz besteht aus vier Bausteinen:
1. Bessere Beratung aller an einer Adoption Beteiligten vor, während und nach einer Adoption
Ein Rechtsanspruch auf eine Begleitung auch nach der Adoption sichert die gute Beratung und Unterstützung aller an einer Adoption Beteiligten. Die unterschiedlichen Phasen der Adoption werden so als Ganzes betrachtet und begleitet. Außerdem werden die Adoptionsvermittlungsstellen in ihrer Lotsenfunktion gestärkt, damit die Familien die Hilfen bekommen, die sie brauchen. Vor einer Stiefkindadoption wird eine verpflichtende Beratung eingeführt. Sie soll dafür sorgen, dass eine Adoption tatsächlich das Beste für das Kind ist. Nicht zur Beratung verpflichtet sind lesbische Paare, deren Kind in ihre bestehende Ehe oder verfestigte Lebensgemeinschaft hineingeboren wird und bei denen die Partnerin der Geburtsmutter das Kind im Rahmen einer Stiefkindadoption adoptiert.
2. Aufklärung und Förderung eines offenen Umgangs mit Adoption
Das Adoptionshilfe-Gesetz soll zu einem offeneren Umgang mit dem Thema Adoption beitragen: Zum einen sollen Adoptiveltern durch die Adoptionsvermittlungsstellen ermutigt und dabei unterstützt werden, ihr Kind altersgerecht über die Tatsache ihrer Adoption aufzuklären. Zum anderen soll die Vermittlungsstelle vor Beginn der Adoptionspflege mit den Herkunftseltern und den Adoptionsbewerberinnen und -bewerbern erörtern, ob und wie ein Informationsaustausch oder Kontakt zum Wohl des Kindes gestaltet werden kann. Die Herkunftseltern sollen in ihrer Rolle gestärkt werden, indem sie gegenüber der Adoptionsvermittlungsstelle einen Anspruch auf allgemeine Informationen über das Kind bekommen. Die Adoptivfamilie entscheidet, ob und welche Informationen sie zur Verfügung stellen möchte.
3. Stärkung der Adoptionsvermittlungsstellen mit einem Aufgabenkatalog und einem Kooperationsgebot
Die Adoptionsvermittlungsstellen erhalten einen konkreten Aufgabenkatalog, der Klarheit über ihre Aufgaben schafft. Ein an die Adoptionsvermittlungsstellen gerichtetes Kooperationsgebot soll den fachlichen Austausch und die Vernetzung mit den verschiedenen Beratungsstellen fördern - etwa mit der Schwangerschaftsberatung, der Erziehungsberatung und dem Allgemeinen Sozialen Dienst - damit auf die Bedürfnisse der Familien sensibel reagiert werden kann.
4. Verbot von unbegleiteten Auslandsadoptionen und Einführung eines Anerkennungsverfahrens, um Kinder zu schützen
Auslandsadoptionen sollen künftig in jedem Fall durch eine Adoptionsvermittlungsstelle begleitet werden, damit die zukünftigen Eltern auf die Herausforderungen einer Auslandsadoption vorbereitet und die Interessen der Kinder ausreichend berücksichtigt werden können. International vereinbarte Schutzstandards sollen zukünftig bei allen Auslandsadoptionen eingehalten werden. Auslandsadoptionen ohne Begleitung einer Vermittlungsstelle werden untersagt. Für mehr Rechtssicherheit und Rechtsklarheit wird ein verpflichtendes Anerkennungsverfahren für ausländische Adoptionsbeschlüsse eingeführt.
(13:07) - RSS-Feed

Wenn werdende und junge Eltern in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes Hilfe benötigen, unterstützt seit 2007 das Nationale Zentrum Frühe Hilfen. Der Deutsche Bundestag hat nun beschlossen, es dauerhaft zu fördern.Der Bundestag hat am 11. Dezember den Bundeshaushalt 2021 verabschiedet. Damit wurde auch die dauerhafte Förderung des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen (NZFH) beschlossen. Das NFZH unterstützt bundesweit werdende und junge Eltern, die sich in einer schwierigen Lebenslage befinden und Hilfe benötigen. Frühe Hilfen sind kostenlose Angebote, um Kindern gemeinsam mit ihren Eltern ein gesundes und gewaltfreies Aufwachsen zu ermöglichen.
Im Jahr 2007 wurde das NFZH im Auftrag des Bundesfamilienministeriums zunächst befristet eingerichtet und unterstützt seitdem als zuverlässiger Partner die Akteure der Frühen Hilfen aus Bund, Land und Kommunen sowie seit 2018 auch die Bundesstiftung Frühe Hilfen. Mit der dauerhaften Förderung des NZFH ist auch die Entscheidung für eine langfristige, bundesweite Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen getroffen worden.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:
Das Nationale Zentrum Frühe Hilfen setzt seit mehr als zehn Jahren wichtige Impulse dafür, dass Eltern ab der Schwangerschaft und in den ersten drei Lebensjahren ihres Kindes die Hilfen bekommen, die sie brauchen. Die Frühen Hilfen richten sich vor allem an Familien in schwierigen Lebenslagen. Ziel dabei ist, dass alle Kinder gesund und gewaltfrei aufwachsen können. Auf Bundesebene ist das Nationale Zentrum mit seinem Team das Kompetenzzentrum für Frühe Hilfen - und es genießt einen hervorragenden Ruf. Gerade während der Corona-Pandemie war und ist es immer nah dran an den Menschen. Sei es mit konkreten Ideen und Anregungen für Familien zum gemeinsamen Spielen, Entspannen oder auch zur guten Gestaltung der Tagesstruktur während der Kontaktbeschränkungen. Zugleich hat das Nationale Zentrum digitale Fortbildungsformate für Fachkräfte entwickelt. Dadurch kommen hilfreiche Informationen zu Beratungsangeboten oder der Arbeitsorganisation auch in Corona-Zeiten schnell, zuverlässig und nachvollziehbar dort an, wo sie am meisten gebraucht werden: bei den Eltern und ihren Kindern und bei denen, die sich um die Familien kümmern.
Familien bedarfsgerecht unterstützen
Das NZFH unterstützt Fachkräfte dabei, familiäre Belastungen und Ressourcen frühzeitig zu erkennen, qualitätsgesicherte, bedarfsgerechte Angebote bereitzustellen und die unterschiedlichen Berufsgruppen aus dem Gesundheitswesen, der Kinder- und Jugendhilfe, der Schwangerschaftsberatung und der Frühförderung zu vernetzen. Im engen Austausch mit der Fachpraxis erstellt das NZFH Arbeitshilfen sowie Publikationen und bietet Austauschformate zur bundesweiten Qualitätsentwicklung in den Frühen Hilfen an. Über die Internetseiten fruehehilfen.de und elternsein.info des NZFH werden Fachkräfte und Familien umfassend informiert.
Träger des NZFH ist die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) in Kooperation mit dem Deutschen Jugendinstitut e. V. (DJI).
Bundesstiftung Frühe Hilfen
Über die Bundesstiftung Frühe Hilfen fördert das Bundesfamilienministerium mit jährlich 51 Millionen Euro Netzwerke der Frühen Hilfen und die psychosoziale Unterstützung von Familien.
Frühe Hilfen sind niedrigschwellige und kostenlose Angebote für werdende Eltern ab der Schwangerschaft und für Familien mit Kindern bis drei Jahre. Sie unterstützen Eltern, die das Gefühl haben, mit ihrem Kind überfordert zu sein, die unsicher in der Erziehung des Kindes sind oder Konflikte in der Partnerschaft haben. Die aufsuchenden Angebote der Frühen Hilfen, beispielsweise durch Gesundheitsfachkräfte Familienhebammen oder Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen erreichen Familien in belasteten Lebenslagen und werden von diesen sehr gut angenommen. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum präventiven Kinderschutz geleistet.
(14:59) - RSS-Feed

Mehr Mittel unter anderem für Elterngeld, Kinderzuschlag, Unterhaltsvorschuss sowie für Demokratieförderung und Extremismusprävention im Jahr 2021. Der Bundestag hat einen Rekord-Etat für das Bundesfamilienministeriums beschlossen. Ein Überblick.Der Bundestag hat am 10. Dezember den Haushalt für das Bundesfamilienministerium beschlossen. Dem Ministerium sollen im Jahr 2021 rund 13,1 Milliarden Euro an Ausgabemitteln zur Verfügung stehen. Das sind rund 885 Millionen Euro mehr als noch im Regierungsentwurf vorgesehen.
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey:
So viel Geld wie jetzt gab es noch nie für Familien. Und das ist gerade in diesen herausfordernden Zeiten ein wichtiges und auch beruhigendes Signal: Die familienpolitischen Leistungen sind gut ausgestattet. Beim Elterngeld, dem Kinderzuschlag und dem Unterhaltsvorschuss ergeben sich sogar deutliche Zuwächse. Damit ist klar, dass sich Eltern auf diese Leistungen verlassen können. Wir haben in der Pandemie die Voraussetzungen für diese Leistungen angepasst, damit keine Nachteile entstehen.
Ich danke den Abgeordneten des Deutschen Bundestages dafür, dass der Etat des Bundesfamilienministeriums die Bedeutung dieses wichtigen Ressorts in seiner ganzen Breite widerspiegelt und wir für die Menschen in diesem Land gute Angebote machen und Unterstützung geben können: Es profitieren Kinder und Jugendliche genauso wie Senioren. Wir fördern Engagierte, die sich für ihre Mitmenschen und für ein friedliches Zusammenleben einsetzen. Für Projekte zur Demokratieförderung und gegen Extremismus stehen deutlich mehr Mittel als bislang zur Verfügung. Und wir setzen starke Impulse für Gleichstellung im Alltag und im Beruf. Das Bundesfamilienministerium ist für das kommende Jahr gut aufgestellt.
Die wichtigsten Posten:
Steigerungen bei Elterngeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss
Bedingt durch die Corona-Pandemie nehmen mehr Familien die Leistungen des Unterhaltsvorschusses und des Kinderzuschlages in Anspruch. Ab Januar steigt der Höchstbetrag des Kinderzuschlages auf 205 Euro pro Monat pro Kind. Der Ansatz für den Kinderzuschlag steigt daher um 485,5 Millionen Euro auf 1,36 Milliarden Euro. Der Ansatz für den Unterhaltsvorschuss wird um 125 Millionen Euro auf eine Milliarde Euro aufgestockt. Für das Elterngeld werden zusätzlich 147 Millionen Euro und damit 7,49 Milliarden Euro bereitgestellt.
Erhöhung beim Kinder- und Jugendplan
Zur Verstärkung zahlreicher Maßnahmen der Kinder- und Jugendpolitik, unter anderem der politischen Jugendbildung und des Schutzes von Kindern vor Gewalt wird der Ansatz um 8,45 Millionen Euro auf 224,5 Millionen Euro erhöht.
Mehr Geld für Demokratieförderung und Extremismusprävention
Die Summe für die Demokratieförderung und Extremismusprävention wird in 2021 gegenüber 2020 erheblich aufgestockt: um weitere 35 Millionen Euro auf dann insgesamt 150,5 Millionen Euro. Darüber hinaus soll das Bundesprogramm "Demokratie leben!" bis 2024 auf rund 200 Millionen Euro jährlich anwachsen.
Das Deutsche Zentrum für Integrations- und Migrationsforschung erhält unter anderem für die Durchführung eines Diskriminierungs- und Rassismus-Monitorings zusätzlich 1,5 Millionen Euro.
Zuschüsse an die Träger der Kinder- und Jugendhilfe
Die Corona-Hilfsmaßnahmen zur Unterstützung der gemeinnützigen Organisationen und Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit sowie -bildung werden in 2021 verlängert. Es werden weitere 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit können Ausfälle, die zum Beispiel Jugendherbergen oder Familienerholungsstätten durch fehlende Übernachtungen haben, aufgefangen und kompensiert werden, damit die vielfältige Trägerlandschaft durch die Krise kommt.
Internationalen Jugendaustausch verstärken
Der Beitrag der Bundesregierung für das Deutsch-Französische Jugendwerk wird um zwei Millionen Euro auf 13,512 Millionen Euro erhöht. Der Mittelansatz 2020 wird somit verstetigt.
Zur Verbesserung der Beziehungen zwischen Polen und Deutschland im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit wird der Beitrag der Bundesregierung für das Deutsch-Polnische Jugendwerk um eine Millionen Euro auf sieben Millionen Euro erhöht und damit der Mittelansatz 2020 verstetigt.
Zivilgesellschaftliches Engagement fördern
Um zivilgesellschaftliches Engagement zu unterstützen, werden für mehrere Projekte unter anderem gegen Hass im Netz und für eine Gesellschaft ohne Antisemitismus, Diskriminierung und Ausgrenzung zusätzlich Mittel von 1,85 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Der Ansatz erhöht sich damit auf rund 25,9 Millionen Euro.
Maßnahmen für Familien, ältere Menschen und mehr Gleichstellung
Für Maßnahmen in den Politikbereichen Familien, ältere Menschen und Gleichstellung werden zusätzlich rund 16 Millionen Euro etatisiert. Damit stehen für diese Themenbereiche rund 67 Millionen Euro zur Verfügung, unter anderem fürdie Digitalisierung von Familienleistungen,die Verbesserung der Zugänge für Bürgerinnen und Bürger zu Informationsportalen und fürProjekte wie die "Demografiewerkstatt Kommunen" oder die Studie zur häuslichen Gewalt "Geschlechtervergleichender Dunkelfeld-Gewaltsurvey".
Mehrgenerationenhäuser
Die Mehrgenerationenhäuser können ihre erfolgreiche Arbeit fortsetzen, denn die Mittel werden auf dem Niveau von 2020 fortgeschrieben. Insgesamt stehen in 2021 22,95 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung.
Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung
Zur Errichtung der Bundesstiftung Gleichstellung werden in 2021 drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Die Stiftung verfolgt das Ziel, Gleichstellung zu einem wichtigen öffentlichen Anliegen zu machen und voranzubringen.
Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz
Damit die Novellierung des Jugendschutzgesetzes erfolgreich umgesetzt werden kann, wird die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) zur künftigen Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz weiterentwickelt. Hierfür erhält die BPjM im kommenden Jahr vier Millionen Euro zusätzlich sowie Stellen zur personellen Verstärkung.
Sensibilisierungskampagne gegen sexuelle Gewalt an Kindern
Der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs erhält für eine Aufklärungs- und Sensibilisierungskampagne gegen sexuelle Gewalt an Kindern in 2021 zusätzliche Mittel von zwei Millionen Euro. Für 2022 sind für diese gemeinsame Kampagne mit dem Bundesfamilienministeriums weitere fünf Millionen Euro vorgesehen.
(14:59) - RSS-Feed

Die Familie ist für viele Deutsche der wichtigste Lebensbereich. Wie Familien heute leben, wie sie die Corona-Krise meistern - darauf gibt der Familienreport Antworten. Zum ersten Mal zieht er auch einen Vergleich zu anderen Ländern.Wie leben Familien heute? Wie ging es ihnen im Corona-Lockdown? Wie haben sich Einkommen, Erwerbstätigkeit und Partnerschaftlichkeit in Familien entwickelt und wie steht es um die Familienfreundlichkeit der Unternehmen? Sind Familien in der Krise? Antworten auf diese und andere Fragen bietet die siebte Ausgabe des Familienreports des Bundesfamilienministeriums. Er hat den Titel "Familie heute. Daten. Fakten. Trends - Familienreport 2020".
Bundesfamilienministerin Franziska Giffey zu den zentralen Befunden:
Die Familie ist für die meisten Menschen der wichtigste Lebensbereich. Sie kann Liebe geben, Halt und Sicherheit. In der Pandemie sehen wir gerade, Familien haben ganz besondere Herausforderungen zu meistern - das Berufs- und Familienleben muss unter den veränderten Bedingungen anders organisiert werden.
Der Familienreport 2020 zeigt, dass viele Familien in Deutschland die Verantwortung, aber auch die wirtschaftlichen Risiken schon längst auf mehrere Schultern verteilen. Das stärkt die Familien und damit unsere Gesellschaft. Bei fast zwei Dritteln der Paarfamilien waren im Jahr 2018 beide Eltern erwerbstätig, immer mehr Mütter konnten mit ihrer Erwerbstätigkeit ihre eigene Existenzgrundlage sichern und immer mehr Väter beteiligten sich an der Betreuung und Erziehung ihrer Kinder.
Diese Entwicklung unterstützen wir mit einer Familienpolitik, die auf Partnerschaftlichkeit und eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf setzt.
Familie und Familienpolitik im Fokus
"Familie heute. Daten. Fakten. Trends - Familienreport 2020" informiert in Analysen und übersichtlichen Grafiken über die aktuellen Entwicklungen von Familien in unserem Land. Der Familienreport ist ein Nachschlagewerk und Zahlen-Fundus. Er stellt auch Vorhaben, Maßnahmen und Programme der Familienpolitik der Bundesregierung dar. Daneben können ihm neueste Zahlen und Daten zu den Familienformen, Kinderwünschen, Geburten, Eheschließungen und Ehescheidungen sowie zur wirtschaftlichen Situation von Familien entnommen werden, die ein Licht auf die vielfältigen Aspekte von Familienleben in unserem Land werfen. Der Familienreport enthält eine umfassende Darstellung von Leistungen, Wirkungen und Trends rund um Familie und Familienpolitik.
Neu im Vergleich zu früheren Ausgaben sind die umfangreichen Vergleiche mit anderen Ländern. Kinder in Deutschland wachsen beispielsweise häufiger bei verheirateten Eltern auf als im europäischen Durchschnitt, 74 Prozent gegenüber 68 Prozent. Bei Hochzeiten liegt Deutschland im europäischen Vergleich über dem Durchschnitt in der Europäischen Union (EU). Dabei sind Deutsche bei der Eheschließung etwas älter als in anderen europäischen Ländern. Die Zahl der Scheidungen nimmt dagegen weiter ab. Hier liegt Deutschland im europäischen Mittelfeld.
Corona-Pandemie verändert Familienleben
Aufschluss darüber, wie es Familien im Corona-Lockdown im Frühjahr 2020 erging, gibt die repräsentative Eltern-Corona-Befragung, die das Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag des Bundesfamilienministeriums im April und Mai unter Eltern durchgeführt hat. Sie zeigt: Die Corona-Pandemie mit ihren Risiken, Ängsten und Beschränkungen hat insbesondere auch Familien vor große Herausforderungen gestellt und das Familienleben beeinflusst und verändert.
Die Phase der Einschränkungen des öffentlichen Lebens hat Familien unterschiedlich betroffen. Während ein Teil diese Zeit eher positiv erlebt hat, standen insbesondere Familien mit jüngeren Kindern vor zahlreichen Herausforderungen. Für mehr als jede zweite Familie war vor allem die Neuorganisation der Kinderbetreuung schwierig. Die Krise hat aber laut der Erhebung nicht zu der befürchteten Re-Traditionalisierung der Elternrollen geführt. Es zeigt sich: Insbesondere Väter beteiligten sich verstärkt an den zusätzlichen Aufgaben bei der Kinderbetreuung. Damit haben Fragen der Vereinbarkeit von Familie und Beruf und Aspekte der angemessenen Förderung von Kindern in vielen Familien einen neuen Stellenwert erhalten.
Familienfreundlichkeit in Unternehmen
In der Krise haben sich Unternehmen ganz überwiegend als unterstützende Verantwortungspartnerinnen und -partner der Eltern bewiesen. Dabei wurden familienbewusste Personalmaßnahmen neu eingeführt oder das Angebot ausgeweitet. Verbreitet waren Sorgen um die Förderung der Kinder sowie möglicher langfristiger Nachteile. Es zeigte sich, dass es notwendig ist, den Ausbau der Betreuungsinfrastruktur weiter voranzutreiben und verlässlich zu gestalten. Finanzielle Unterstützungsleistungen wurden in der Krise von der Politik schnell speziell auch für Familien umgesetzt.
(12:04) - RSS-Feed

Mit Apps können Kinder erste Worte lernen oder lange Texte lesen. Die Auswahl ist groß. Doch welche sind sinnvoll? Zwei neue Initiativen der Stiftung Lesen geben Eltern und pädagogischen Fachkräften einen Überblick über gute Angebote. Digitale Medien können dabei unterstützen, dass Kinder spielerisch Sprach- und Lesekompetenzen erwerben und verbessern. Neben klassischen Kinderbüchern haben sie inzwischen einen festen Platz im Alltag von Familien. Eltern nutzen täglich ihr Smartphone oder Tablet, Kinder spielen darauf, schauen Filme oder hören Musik. Schon für Jüngere gibt es zahlreiche Apps, die sich eignen, um erste Wörter zu entdecken, sich Geschichten zu Szenen in Wimmelbilderbüchern auszudenken oder um Texte vorzulesen. Aber welche Apps eignen sich zur Sprach- und Leseförderung? Welche Kompetenzen werden damit besonders gefördert? An welche Zielgruppe richten sich die Inhalte? Hier setzen die neuen digitalen Angebote der Stiftung Lesen an, die durch das Bundesfamilienministerium gefördert werden.
Dr. Franziska Giffey:
Lesen ist der Schlüssel zu einer guten Bildung für unsere Kinder. Es ist wichtig, dass Familien, Kitas und Kindertagespflege den Nachwuchs so gut wie möglich beim Spracherwerb unterstützen und die sprachlichen Fähigkeiten der Kleinen von Anfang an fördern - spielerisch und kindgerecht.
Das gute alte Kinderbuch gibt es zwar glücklicherweise immer noch. Doch auch vor dem Lesen macht die Digitalisierung nicht halt. Apps sowie digitale Spiele und Lernangebote sind dazugekommen.
Die Stiftung Lesen hilft Eltern mit zwei neuen Initiativen, der lesenmit.app und dem Portal www.vorleseideen.de, einen Überblick über gute Angebote für ihre Kinder zu bekommen und gibt Anregungen, wie sie diese im Alltag nutzen können. Auch Erzieherinnen und Erzieher bekommen hier pädagogisch geprüfte Angebote zur Sprachförderung an die Hand. Und schließlich ist Lesen nicht nur wichtig, es macht auch Spaß und eröffnet Einblicke in ganz neue und andere Welten.
Die neuen Initiativen der Stiftung Lesen
Mit der lesenmit.app erhalten Eltern und Fachkräfte einen schnellen Überblick über das App-Angebot zur Sprach- und Leseförderung. Jede App wird von den Mitgliederinnen und Mitgliedern eines eigens dafür zusammengestellten interdisziplinären Prüfgremiums gesichtet, geprüft und bewertet. Neben den App-Bewertungen bietet der neue Service auch Tipps und Hinweise, wie sich die Apps mit Kindern sinnvoll nutzen lassen.
Das Angebot Vorleseideen.de bietet wöchentliche Newsletter mit Buchtipps, Medienempfehlungen und Aktionsideen. Die Tipps und Empfehlungen passen immer zu einem bestimmten Thema wie Musik oder Freundschaft oder zu einem aktuellen Anlass, zum Beispiel zur Jahreszeit.
(16:51) - RSS-Feed

Intelligente, digitale Anträge und deutlich weniger Papierkram bei der Beantragung von Familienleistungen - das sieht das Digitale-Familienleistungen-Gesetz vor. Der Bundestag hat es nun beschlossen.Die Bundesregierung treibt die Digitalisierung von Familienleistungen weiter voran. Am 4. November hat der Bundestag ein Gesetz beschlossen, das es Eltern bei der Geburt eines Kindes deutlich leichter macht, die wichtigsten Familienleistungen zu erhalten. In einem Zuge können sie künftig den Namen ihres Kindes festlegen, die Geburtsurkunde bestellen sowie Elterngeld, Kindergeld und perspektivisch auch den Kinderzuschlag beantragen. Dadurch wird vermieden, dass Daten wie Name und Geburtsdatum in verschiedenen Anträgen immer wieder neu angegeben werden müssen.
Das Herzstück des Gesetzes bilden dabei Regelungen für den elektronischen Datenaustausch zwischen Behörden. Familien müssen künftig deutlich weniger Papier-Nachweise selbst einreichen. Stattdessen dürfen Standesämter, Krankenkassen und die Deutsche Rentenversicherung notwendige Daten mit den zuständigen Elterngeldstellen austauschen. Das geschieht datensicher, automatisch und nur mit der Einwilligung der Antragstellenden. Hierdurch entfallen die zugehörigen Papiernachweispflichten für die Eltern.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
Mit diesem Gesetz bündeln wir die Anträge für die wichtigsten Leistungen für Familien rund um die Geburt eines Kindes. Schließlich sollen die Eltern mehr Zeit mit ihrem Nachwuchs verbringen - und weniger mit Papierkram.
Wir bringen die Beantragung von Familienleistungen ins digitale Zeitalter. Nicht die Eltern laufen von Behörde zu Behörde, sondern die Daten. Wir ersparen es Eltern, beim Arbeitgeber, der Krankenkasse oder dem Standesamt mühselig Papiernachweise zu sammeln. Mit nur wenigen Klicks können sie stattdessen den zuständigen Stellen die Erlaubnis geben, sich die notwendigen Daten selbst zu holen. Wenn ein Kind geboren wird, können Geburtsurkunde, Elterngeld und Kindergeld einfach in einem Antrag digital online beantragt werden. Ganz konkret bedeutet das, dass wir Familien durch das Gesetz wertvolle Zeit ersparen, die sie bisher über Anträgen gebrütet haben.
Nicht zuletzt entlasten automatische, digitale Prozesse auch die Verwaltung. Das beschleunigt Abläufe und setzt wichtige Ressourcen frei - zum Beispiel für bessere Beratungsangebote.
Erste Pilotumsetzungen sollen 2021 starten
Noch im November soll das Digitale-Familienleistungen-Gesetz im Bundesrat beraten und zum 1. Januar 2021 verkündet werden. Das Gesetz ermöglicht es dann, die neuen digitalen Möglichkeiten unmittelbar dort zu nutzen, wo die technischen Voraussetzungen bei den örtlichen Behörden bereits vorliegen. Ein erster Pilot des Kombiantrags mit elektronischem Datenaustausch, die Anwendung ELFE (Einfach Leistungen für Eltern) steht in Bremen bereits in den Startlöchern. Ab 2022 sollen die Vorteile dann bundesweit allen Eltern zur Verfügung stehen.
Das Digitale-Familienleistungen-Gesetz berührt mehrere Verwaltungsebenen bei Bund und Ländern. Das Bundesinnenministerium und das Bundesfamilienministerium haben es arbeitsteilig entwickelt. Es enthält neben den Regelungen zu den Familienleistungen auch zahlreiche Verbesserungen, die die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen und den digitalen Zugang zu staatlichen Leistungen insgesamt betreffen. Darunter Regelungen zu einem einheitlichen Organisationskonto für Unternehmen und Vereine sowie zur Erleichterung der Kommunikation über die Nutzerkonten des Bundes und der Länder.
(18:52) - RSS-Feed

Ab dem 1. Januar 2021 steigt der Höchstbetrag für den Kinderzuschlag - auf bis zu 205 Euro. Für Kinder von Alleinerziehenden wird der Unterhaltsvorschuss erhöht.Der Kinderzuschlag (KiZ) für Familien mit kleinen Einkommen wird zum 1. Januar 2021 deutlich erhöht: Er steigt von 185 Euro um 20 Euro auf bis zu 205 Euro pro Monat pro Kind. Laut dem am 29. Oktober vom Bundestag beschlossenen "Zweiten Familienentlastungsgesetz" wird das Kindergeld ab dem 1. Januar 2021 um 15 Euro erhöht. Das Kindergeld wird danach 219 Euro für das erste und zweite Kind, 225 Euro für das dritte Kind und 250 Euro ab dem vierten Kind betragen. Damit steht auch die Höhe des Kinderzuschlags von bis zu 205 Euro fest.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
Der Kinderzuschlag, der zusätzlich zum Kindergeld gezahlt wird, ist eines unserer wichtigsten Instrumente im Kampf gegen Kinderarmut. Wenn Eltern mit kleinen Einkommen für die Existenzsicherung ihrer Kinder mehr brauchen, dann ist es gut und richtig, dass auch der Kinderzuschlag steigt. Deshalb haben wir im Starke-Familien-Gesetz vorgesehen, dass der Kinderzuschlag entsprechend der Entwicklung des Existenzminimums dynamisiert wird. Ab Januar 2021 haben Eltern, deren Einkommen für die ganze Familie kaum reicht, jeden Monat 20 Euro mehr pro Kind zur Verfügung. Sie erhalten den Kinderzuschlag von bis zu 205 Euro zusätzlich zum Kindergeld und zum Wohngeld. Sie können auch von den Kita-Gebühren befreit werden. Als Bundesfamilienministerin ist es eines meiner wichtigsten Ziele, jedem Kind die Chance auf ein gutes Aufwachsen zu ermöglichen. Dass der Kinderzuschlag ankommt, zeigen auch die Zahlen: Seit Januar 2020 hat sich die Zahl der Kinder für die der KiZ gezahlt wird verdreifacht auf rund 900.000 Kinder. Der Anstieg bestätigt, dass die Reform des Kinderzuschlags durch das Starke- Familien-Gesetz, die Vereinfachung des Antrags und die Anpassungen im Rahmen des 'Notfall-KiZ' in der Corona-Zeit wirken.
Kinderzuschlag orientiert sich am Existenzminimum
Der Kinderzuschlag sichert in Familien mit kleinen Einkommen gemeinsam mit dem Kindergeld und den Leistungen für Bildung und Teilhabe die Existenzgrundlage von Kindern. Im aktuellen 13. Existenzminimumbericht wird das monatliche sächliche Existenzminimum für das Jahr 2021 für Kinder mit durchschnittlich 451 Euro angegeben. Von diesem bezifferten Existenzminimum eines Kindes hängt seit der Dynamisierung des Kinderzuschlags durch das Starke-Familien-Gesetz, die zum 1. Januar 2021 das erste Mal greift, auch die Höhe des Kinderzuschlags ab. Der Höchstbetrag des Kinderzuschlags berechnet sich aus dem sächlichen Existenzminimum abzüglich des Kindergelds für das erste Kind und abzüglich des Betrags für Bildung und Teilhabe; maßgeblich sind die entsprechenden Beträge im Existenzminimumbericht.
Viele Entlastungen für Familien mit kleinen Einkommen
Der Kinderzuschlag unterstützt Eltern, die genug verdienen, um ihren eigenen Bedarf zu decken, aber deren Einkommen nicht oder nur knapp für die gesamte Familie reicht. Derzeit beträgt die Familienleistung pro Monat und Kind bis zu 185 Euro - sie wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt. Außerdem werden die Eltern von den Kita-Gebühren befreit und haben diverse andere finanzielle Vorzüge aus dem Bildungs- und Teilhabepaket:
das Schulbedarfspaket mit 150 Euro pro Kind pro Schuljahr, das ab 2021 auf 154,50 Euro pro Jahr erhöht wird,kostenlose Schülerfahrkarten,kostenloses Mittagessen in Kita und Schule undkostenlose Nachhilfe sowieeinen monatlichen Zuschuss von 15 Euro für die Teilnahme an Sport-, Musik- oder Kunstangeboten.
Anpassungen während der Corona-Pandemie
Der Kinderzuschlag wurde mit dem Starke-Familien-Gesetz grundlegend ausgebaut. Auch die Anpassungen zum "Notfall-KiZ" im Zuge der Corona-Krise helfen, dass der Kinderzuschlag bei vielen Kindern direkt ankommt. Außerdem hat sich infolge der Krise und der damit vielfach verbundenen Einkommenseinbußen der Kreis der Anspruchsberechtigten nochmals vergrößert, so dass mehr Familien mit dem Kinderzuschlag erreicht werden. Im Januar 2020 waren es noch 299.168 Kinder, die den Zuschlag erhalten haben - aktuell sind es 888.398 Kinder. Und schließlich helfen die verstärkte Bekanntmachung und die erfolgreiche Digitalisierung der Leistung, dass mehr Kinder den Kinderzuschlag bekommen. Um angesichts der anhaltenden Corona-Krise Familien mit kleinem Einkommen weiter zu unterstützen, wurde im Rahmen des Notfall-KiZ die erleichterte Vermögensprüfung im Kinderzuschlag bis 31. Dezember 2020 verlängert. Vermögen wird damit nur berücksichtigt, wenn es erheblich ist.
Der Kinderzuschlag ist ein auf Dauer angelegtes Instrument - nicht zu verwechseln mit dem Kinderbonus - der Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro im Rahmen des Konjunkturpakets.
Anspruch auf Kinderzuschlag prüfen und Antrag online stellen
Mit dem KiZ-Lotsen der Familienkasse können Eltern und Alleinerziehende prüfen, ob der Kinderzuschlag für sie in Betracht kommt. Fällt ihre Prüfung positiv aus, können sie den Antrag online bei der Familienkasse ausfüllen.
Unterhaltszuschuss steigt 2021 ebenfalls
Durch die höhere Festlegung des Existenzminimums steigt auch der Unterhaltsvorschuss. Das Bundesjustizministerium wird dafür die Mindestunterhaltsverordnung für das Jahr 2021 ändern. In der Folge steigt für Kinder alleinerziehender Elternteile der Unterhaltsvorschuss ab dem 1. Januar 2021 um neun bis 16 Euro. Kinder unter sechs Jahren erhalten dann monatlich bis zu 174 Euro, Kinder von sechs bis elf Jahren bis zu 232 Euro und Jugendliche von zwölf bis 17 Jahren bis zu 309 Euro.
(15:26) - Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e.V.
Aktiv und unnachgiebig im Engagement für die Rechte aller junger Menschen – das zeichnet den im Amt bestätigten Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft Katholische Jugendsozialarbeit (BAG KJS) e. V. aus. Im Rahmen ihrer Mitgliederversammlung bestätigte die BAG KJS den vierköpfigen Vorstand im Amt. Wiedergewählt wurden Lisi Maier (Vorsitzende), Stefan Ewers, Michael Kroll und Marion Paar (Stellvertreter*in). Die…
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(16:33) - RSS-Feed

Mehr Teilzeitmöglichkeiten, Frühchenmonat, weniger Bürokratie: Millionen Eltern sollen künftig von besseren Regelungen beim Elterngeld profitieren. Den Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums hat das Bundeskabinett jetzt beschlossen.Das Bundeskabinett hat am 16. September einen Gesetzentwurf mit deutlichen Verbesserungen im Elterngeld beschlossen. Ziel ist es, Familien mehr zeitliche Freiräume zu verschaffen und die partnerschaftliche Aufteilung von Erwerbs- und Familienzeiten zwischen den beiden Elternteilen weiter zu unterstützen. Daneben sollen Eltern besonders früh geborener Kinder stärker unterstützt werden. Eltern und Elterngeldstellen profitieren von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen.
Bundesfamilienministerin Dr. Franziska Giffey:
Fast zwei Millionen Eltern haben das Elterngeld im vergangenen Jahr bezogen. Es ist die bekannteste und beliebteste Familienleistung Deutschlands. Und ohne das Elterngeld wären wir heute nicht da, wo wir sind: mit aktiven Vätern, beruflich engagierten Müttern und familienorientierten Unternehmen. Über 40 Prozent der Väter nehmen heute Elternzeit. Vor Einführung des Elterngeldes waren es noch drei Prozent. Die meisten Eltern wünschen sich beides: eine gute Vereinbarkeit von Familie und Beruf und mehr Zeit für ihre Kinder. Elterngeld, ElterngeldPlus und der Partnerschaftsbonus ermöglichen das. Jetzt machen wir das Elterngeld noch flexibler, partnerschaftlicher und einfacher – durch mehr Teilzeitmöglichkeiten, einen zusätzlichen Elterngeld-Frühchenmonat und weniger Bürokratie. Das macht es Eltern leichter, sich um die wichtigen Dinge zu kümmern: Zeit mit ihren Kindern und der Familie, aber auch Zeit um den eigenen beruflichen Weg weiterzugehen.
Der Gesetzentwurf enthält drei zentrale Bausteine, um das Elterngeld zu verbessern:
1. Mehr Teilzeitmöglichkeiten
Die während des Elterngeldbezugs und der Elternzeit zulässige Arbeitszeit wird von 30 auf 32 Wochenstunden - also auf volle vier Arbeitstage - angehoben. Auch der Partnerschaftsbonus, der die parallele Teilzeit beider Eltern unterstützt, kann künftig mit 24 - 32 Wochenstunden (statt mit bisher 25-30 Wochenstunden) bezogen werden und wird auch sonst an vielen Stellen vereinfacht und flexibler gestaltet. Das erhöht die Flexibilität für Eltern und unterstützt sie dabei, einerseits das Familieneinkommen abzusichern und andererseits durch die Teilzeit mehr Zeit für Familie zu haben.
Fallbeispiele zu den Teilzeitmöglichkeiten:
Vater und Mutter möchten beide parallel Teilzeit arbeiten und den Partnerschaftsbonus beantragen. Dafür bekommen sie bis zu vier Monate lang zwischen 150 und 900 Euro im Monat - zusätzlich zu ihrem Gehalt und zusätzlich zum Kindergeld.Je nach Arbeitsanfall ist an manchen Tagen mehr, an manchen weniger Arbeit. Das macht nichts. Solange die Eltern im Schnitt zwischen 24-32 Wochenstunden arbeiten, bekommen sie den Partnerschaftsbonus.Die Eltern wissen noch nicht, ob sie zwei, drei oder vier Monate Teilzeit arbeiten werden. Das macht nichts. Sie müssen sich bei der Elterngeldstelle auch noch gar nicht endgültig festlegen. Sie können einfach die vier Monate beantragen und den Bonus früher beenden, wenn sie es möchten. Oder sie beantragen erst mal nur zwei Monate und verlängern später noch.Der Vater erkrankt im zweiten Bonus-Monat des Partnerschaftsbonus schwer und kann länger nicht mehr arbeiten. Die Mutter kann dann den Bonus allein weiter nutzen. Außerdem darf der Vater das Geld aus dem Partnerschaftsbonus der ersten zwei Monate behalten.Ein wichtiges Projekt kommt unerwartet - die Mutter kann im vierten Bonus-Monat plötzlich nicht mehr Teilzeit arbeiten. Das macht nichts. Die Eltern können das Elterngeld für die ersten drei Bonus-Monate trotzdem behalten.
2. Frühchenmonat
Wird das Kind sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin oder früher geboren, erhalten Eltern einen zusätzlichen Monat Elterngeld. Dadurch haben sie in dieser herausfordernden Situation mehr Zeit für ihr Kind.
Jedes Jahr werden 2,3 Prozent aller Kinder, deren Mütter Elterngeld beziehen, mehr als sechs Wochen zu früh geboren. Das sind 17.000 Kinder im Jahr.
Beispiel zum Frühchenmonat:
Das Kind wird sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren. Die Eltern erhalten einen zusätzlichen Monat Basiselterngeld. Diesen zusätzlichen Basiselterngeld-Monat können sie auch in zwei ElterngeldPlus-Monate umwandeln.
3. Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen
Eltern und Verwaltung werden von Vereinfachungen und rechtlichen Klarstellungen profitieren. Ein Antragsrecht für Eltern mit geringen selbständigen Nebeneinkünften ermöglicht diesen Eltern künftig eine bessere Berücksichtigung ihrer Einnahmen im Elterngeld.
Beispiel zu den Vereinfachungen und Klarstellungen:
Ein fest angestellter Erzieher bekommt im Dezember sein Kind. Im Kalenderjahr davor hatte er, bis auf eine einmalige freiberufliche Einnahme von 200 Euro, noch kein Einkommen.Nach den allgemeinen Regeln wird er - wegen der einen selbstständigen Einnahme - wie ein Selbstständiger behandelt: Für das Elterngeld ist sein Einkommen aus dem Vorjahr maßgeblich. Damals hatte er noch kein Einkommen. Er erhält damit nur den Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro.Mit der neuen Regelung kann er sich dafür entscheiden, ausschließlich als Nicht-Selbstständiger behandelt zu werden: Die Einnahme von 200 Euro wird nicht angerechnet. Sein Elterngeld wird dann anhand der zwölf Monate vor der Geburt bemessen, in denen er schon als Erzieher gearbeitet und durchschnittlich 1500 Euro im Monat verdient hat. Er bekommt dann 65 Prozent seines maßgeblichen Netto-Einkommens, also etwa 975 Euro.
Und: Eltern, die während des Elterngeldbezugs Teilzeit arbeiten, sollen nur im Ausnahmefall nachträglich Nachweise über ihre Arbeitszeit erbringen. Ab jetzt wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass die im Antrag angegebenen Arbeitsstunden nicht überschritten werden.
Finanzierung und Einkommensgrenzen
Die Kosten für mehr Partnerschaftlichkeit und die bessere Unterstützung von Eltern frühgeborener Kinder werden aus dem Elterngeld selbst finanziert. Es sind keine zusätzlichen Mittel aus dem Haushalt dafür erforderlich. Zur Finanzierung der Verbesserungen sollen künftig aber nur noch Eltern, die gemeinsam höchstens 300.000 Euro im Jahr verdienen, Elterngeld erhalten.
Bisher lag die Grenze für Paare bei 500.000 Euro. Diese neue Regelung für Paare betrifft Spitzenverdienerinnen und Spitzenverdiener, die 0,4 Prozent der Elterngeldbeziehenden ausmachen - etwa 7000. Für sie ist die eigenständige Vorsorge für den Zeitraum der Elternzeit auch ohne Elterngeld möglich. Für Alleinerziehende liegt die Grenze weiterhin bei 250.000 Euro.
(17:47) - RSS-Feed

Schulranzen, Taschenrechner, Sportsachen: Der Schulalltag kostet oft viel Geld. Eltern und Alleinerziehende haben Anspruch auf 150 Euro Unterstützung pro Schuljahr, wenn sie den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.In immer mehr Bundesländern startet das neue Schuljahr. Viele Eltern und Alleinerziehende sowie Schülerinnen und Schüler besorgen dafür neue Materialien: Schulranzen, Sportsachen, Taschenrechner und mehr. Das kostet Geld, das in Familien mit kleinen Einkommen oft fehlt.
Deshalb steht ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zusätzliche finanzielle Unterstützung aus dem Schulbedarfspaket zu: 100 Euro können sie für das erste Schulhalbjahr erhalten, Anträge dafür sind jetzt möglich. Für das zweite Schulhalbjahr können ab Februar weitere 50 Euro beantragt werden. Insgesamt hält das Schulbedarfspaket also 150 Euro für jedes berechtigte Schulkind pro Schuljahr bereit.
Voraussetzungen
Voraussetzung ist, dass Eltern oder Alleinerziehende mit Schulkind den Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten.
Ein Anspruch besteht auch für Empfängerinnen und Empfänger von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe oder Asylbewerber-Leistungen.
Weitere Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
Das Schulbedarfspaket ist Bestandteil der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets. Das sind Leistungen, mit denen der Staat Eltern und Alleinerziehende sowie Kinder und junge Erwachsene bei den Kosten in der Schule und in der Freizeit unterstützt. Darunter fallen neben dem Schulbedarfspaket auch:ein- und mehrtägige Ausflüge mit der Kita, Schule oder Kindertagespflege (zum Beispiel eine Klassenfahrt),die Kosten für Schülerbeförderung,gemeinsame Mittagessen in Schule (auch in Kooperation mit Hort), Kita oder Kindertagespflege,angemessene Lernförderung, auch ohne Versetzungsgefährdung sowiesoziale und kulturelle Aktivitäten in der Gemeinschaft, zum Beispiel im Sportverein oder an der Musikschule: 15 Euro monatlich.
Antrag stellen
Wo Sie die genannten Leistungen für Bildung und Teilhabe in ihrem Wohnort oder Landkreis beantragen können, zeigt eine Übersicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die Leistungen können Sie übrigens bis zu zwölf Monate rückwirkend beantragen, also auch nach Beginn des Schuljahres.
(14:50) - RSS-Feed

Auf welche Familienleistungen habe ich Anspruch? Welche Unterstützungsangebote gibt es für meine individuelle familiäre Situation? Das Infotool Familie bietet Müttern, Vätern und werdenden Eltern eine gute Übersicht - jetzt mit noch besserem Service.Der Staat unterstützt und entlastet Familien mit verschiedenen finanziellen Leistungen. Eine gute Übersicht bietet das Infotool Familie des Bundesfamilienministeriums. Mütter und Väter sowie werdende Eltern können damit in wenigen Schritten individuell ermitteln, auf welche Familienleistungen und Unterstützungsangebote sie voraussichtlich Anspruch haben. Dieser Service ist nun um eine neue Funktion ergänzt worden.
Passgenaue Informationen ermitteln
Mithilfe der neuen Benachrichtigungsbox erhalten die Nutzerinnen und Nutzer des Infotools ab sofort individuelle Hinweise und Anregungen, die passgenau auf ihre aktuelle Lebenslage abgestimmt sind.
Insbesondere geht es dabei um Leistungen und Angebote, die nicht allen Familien bekannt sind und um Informationen für Eltern in besonderen Lebenslagen wie etwa mit Behinderungen, in Ausbildung und Beruf, in Regenbogenfamilien oder im Kontext von Zuwanderung und Migration. Die Benachrichtigungsbox bindet hierfür passende Informationen des Familienportals ein.
Darüber hinaus gibt die Benachrichtigungsbox praktische Hinweise, wie das Infotool Familie besonders effizient genutzt werden kann. Die Box ist leicht an dem Glockensymbol zu erkennen. Neue, ungelesene Hinweise erkennen die Nutzerinnen und Nutzer an dem kleinen roten Punkt. Hinweise und Tipps können nach Bedarf ein- und ausgeblendet werden.
Das Infotool Familie
Damit Eltern schnell und zielgerichtet an die Informationen zu Familienleistungen und Unterstützungsangeboten gelangen, hat das Bundesfamilienministerium das interaktive Infotool Familie entwickelt.
Durch digitale Angebote wie das Infotool Familie, das Familienportal, das ElterngeldDigital und auch den Kinderzuschlag Digital werden Leistungen einfacher zugänglich.
(15:45) - Deutscher Bundesjugendring
Mit Jugendring-Vertreter*innen aus über 32 europäischen Jugendringen war das Berlin Forum of National Youth Councils ein Erfolg. Diskutiert wurde über die Prioritäten der deutschen Ratspräsidentschaft und die Jugendpolitik in Europa.
(13:51) - Deutscher Bundesjugendring
Im Video erklären wir, was der EU-Jugenddialog ist und wie junge Menschen ihre Ideen und Forderungen in die politischen Prozesse einbringen können. Wichtiger Bestandteil des Jugenddialogs sind die EU-Jugendkonferenzen.
(10:06) - Deutscher Bundesjugendring
Für Inhaber*innen der Jugendleiter*in-Card gibt es zahlreiche Aktionen mit vielfältigen Vergünstigungen. Hier werden wir monatlich eine Juleica-Vergünstigung vorstellen. Das ist die Chance, ganz neue Möglichkeiten zu entdecken sowie Anregungen für Vergünstigungen im eigenen Verband, vor Ort, im Bundesland zu erkennen.
(17:44) - Deutscher Bundesjugendring
Mit unserer Workshopreihe Digitale Jugendarbeit haben wir uns an der Aktionswoche #digitalmiteinander beteiligt. Im Mittelpunkt stand eine Auswertung der letzten Wochen, die viele Organisationen in die Digitalisierung der Arbeitsprozesse geschubst hat.
(14:00) - Deutscher Bundesjugendring
Deutschland übernimmt im zweiten Halbjahr 2020 den Vorsitz im Rat der Europäischen Union. Im Video erklären wir, was das für junge Menschen bedeutet.
(11:11) - Deutscher Bundesjugendring
Ferien sind für Kinder und Jugendliche die Zeit, gemeinsam mit Gleichaltrigen Freizeiten und Aktivitäten zu planen. Wie Zeltlager, Ausflüge oder Stadtranderholung in diesem Jahr gestaltet werden können, ist bisher jedoch noch in einigen Bundesländern unklar. „Wir brauchen dringend bundesweit Handlungs- und Planungssicherheit für die Jugendarbeit“, fordert Lisi Maier, Vorsitzende des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR).
(16:15) - RSS-Feed

Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten nachzuvollziehen. Die App informiert die Nutzerinnen und Nutzer, wenn Kontakt zu nachweislich Infizierten bestand. Dabei hat der Schutz der Privatsphäre oberste Priorität.Die Bundesregierung hat am 16. Juni die Corona-Warn-App vorgestellt und gestartet. Jede und jeder kann diese nun freiwillig auf das Smartphone herunterladen. Mit der App sollen Infektionsketten besser nachverfolgt und die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus begrenzt werden. Denn überall im öffentlichen Raum begegnen sich Menschen - in den öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkauf oder im Restaurant. Aktuell sind auch Personen darunter, die mit dem Coronavirus infiziert sind, aber keine Symptome haben. Sie können das Virus dennoch an andere übertragen.
Infektionsketten besser nachverfolgen
Wird eine Person positiv auf Corona getestet, ist es wichtig zu wissen, mit wem diese Kontakt hatte. Das zuständige Gesundheitsamt versucht, Kontaktpersonen nachzuverfolgen. Oft verläuft die Recherche nicht ohne Lücken. Schließlich können Infizierte unmöglich alle Personen benennen, denen sie im Supermarkt oder beim Spaziergang begegnet sind. Die Corona-Warn-App der Bundesregierung kann solche Lücken schließen - freiwillig und datensicher. Die App erkennt, wenn sich zwei Personen so lange in unmittelbarer Nähe aufgehalten haben, dass eine Ansteckung wahrscheinlich ist. Und sie versendet eine Benachrichtigung, wenn gemeldet wurde, dass sich eine dieser Personen nachweislich infiziert hat. Kurz: Sie ergänzt die analoge Erfassung digital und hilft, Infektionsketten zu durchbrechen und die Pandemie unter Kontrolle zu halten.
So funktioniert die Corona-Warn-App
Wann immer sich Nutzerinnen und Nutzer der Corona-Warn-App begegnen, tauschen ihre Smartphones über Bluetooth verschlüsselte Zufallscodes aus. Diese geben Aufschluss darüber, mit welchem Abstand und über welche Dauer eine Begegnung stattgefunden hat. Die App speichert alle Zufallscodes, die das Smartphone sammelt - für 14 Tage. Laut Robert Koch-Institut liegt die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, zwischen einem und maximal 14 Tagen. Deshalb werden die Daten nach Ablauf von 14 Tagen automatisch gelöscht.
Meldet eine betroffene Person über die App freiwillig ihre Infektion, werden ihre eigenen Zufallscodes allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt. Auf deren Smartphones prüft die App, ob unter den Kontakten der letzten 14 Tage der Zufallscode eines Infizierten ist und kritische Kontakte bestanden haben. Wird sie fündig, benachrichtigt sie die Betroffenen und gibt klare Handlungsempfehlungen. Die Daten der Benachrichtigten sind zu keiner Zeit einsehbar.
Daten und Privatsphäre schützen
Die Corona-Warn-App ist auf dem eingeschalteten Smartphone aktiv, kennt aber weder Namen noch Telefonnummern oder Standort des Nutzenden. Niemand erfährt, wer der Nutzende ist oder wo er sich aufhält. Der Datenschutz hat für die Bundesregierung oberste Priorität und bleibt über die gesamte Nutzungsdauer und bei allen Funktionen gewahrt.
Um die Anonymität der Anwenderinnen und Anwender sicherzustellen, fragt die Corona-Warn-App bei der Anmeldung weder die E-Mail-Adresse noch den Namen ab. Die App lässt keine Rückschlüsse auf persönliche Daten zu. Eine dezentrale Speicherung der Zufallscodes erfolgt nur auf dem Smartphone der Anwendenden. Eine Einsicht für Dritte ist nicht möglich. Die Daten der Personen, die eine nachgewiesene Infektion melden sowie der Benachrichtigten sind nicht nachverfolgbar - weder für die Bundesregierung noch für das Robert Koch-Institut oder andere Nutzerinnen und Nutzer. Auch die Betreiber der App-Stores haben keinerlei Zugriff.
(12:13) - RSS-Feed

Urlaub ist auch für Familien mit kleinen Einkommen und besonderen Bedürfnissen möglich. Gemeinnützige Familienferienstätten bieten Erholung zu fairen Preisen an. Wegen der Corona-Pandemie waren sie wochenlang geschlossen, nun öffnen sie wieder.
Für Familien mit kleinen Einkommen, besonders für viele Alleinerziehende, ist eine Ferienreise eine große finanzielle Belastung. Damit sie sich auch entspannen und vom Alltag erholen können, bieten gemeinnützige Familienferienstätten Urlaub zu erschwinglichen Preisen an - sei es am Meer oder in den Bergen. Wegen der Corona-Pandemie waren die Einrichtungen jedoch wochenlang geschlossen, nun öffnen sie wieder. Der Schutz der Gäste steht dabei an erster Stelle: Die Familienferienstätten halten sich an die geltenden Verordnungen in den jeweiligen Bundesländern und haben ihre Hygienestandards und Abläufe entsprechend angepasst. Auch viele Freizeitaktivitäten können unter Berücksichtigung der Hygiene- und Sicherheitsmaßnahmen angeboten werden.
Erholung am Meer und in den Bergen
In 86 gemeinnützigen Familienferienstätten von Schleswig-Holstein bis nach Baden-Württemberg können kinderreiche Familien, Alleinerziehende oder Familien mit behinderten, pflegebedürftigen oder chronisch kranken Angehörigen Abstand vom Alltag gewinnen und sich erholen. Die Familienferienstätten bieten Unterkünfte an der Nord- und Ostsee an, im Thüringer Wald oder im Schwarzwald. In der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung haben sie sich zusammengeschlossen.
Die Einrichtungen sind auf die Bedürfnisse von Familien ausgerichtet, die zwischen Ferienhäusern oder Appartements wählen können, mit oder ohne Verpflegung. Häufig gehören auch eine Kinderbetreuung sowie Aktivitäten in der Freizeit unter Anleitung qualifizierter Fachkräfte zum Angebot. Familien können ihre Erziehungs- und Medienkompetenz stärken, sich über Gesundheitsvorsorge informieren oder sich mit anderen Familien austauschen. Viele Bundesländer bezuschussen den Urlaub in einer Familienferienstätte.
Informationen zu den Angeboten
Informationen zu den Angeboten der bundesweit 86 gemeinnützigen Familienferienstätten sind hier gebündelt zu finden. Wer Fragen zu den einzelnen Einrichtungen und Zuschussmöglichkeiten hat, kann sich an die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung wenden. Die Geschäftsstelle ist unter der Telefonnummer 0221 29 24 13 16 oder per E-Mail an info@bag-familienerholung.de zu erreichen. Einen schnellen Überblick bietet zudem der neue Flyer rund um das Thema Familienerholung.
Bundesfamilienministerium fördert die Einrichtungen
Für das Bundesfamilienministerium ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Familien unabhängig vom Geldbeutel Ausgleich und Auszeit im Urlaub finden können. Dazu brauchen sie Angebote, die ihren besonderen Bedürfnissen und finanziellen Möglichkeiten entsprechen. Deshalb fördert das Bundesfamilienministerium die Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung, Projekte für Familien in besonderen Lebenssituationen sowie Baumaßnahmen in einzelnen Einrichtungen.
(17:25) - RSS-Feed
Die meisten Heranwachsenden haben jetzt vor allem eins: viel Zeit zu Hause – und vor dem Bildschirm. Ohne Kita, Schule, Sportverein und Freunde treffen müssen Eltern im eigenen Wohnzimmer möglichst schnell Lösungen für Kinderbetreuung und Home Office finden. Der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ hat Tipps für Familien, wie digitale Medien in dieser Zeit sinnvoll genutzt werden können, welche guten Angebote es gibt und wie viel Zeit vor dem Bildschirm angemessen ist.
(16:50) - RSS-Feed
Die aktuelle Berichterstattung über das „Coronavirus“ kann Heranwachsende beunruhigen. Auch weil Kinder und Jugendliche selbst etwa durch Schulschließungen, Quarantäne-Maßnahmen oder Krankheitsfälle im Bekanntenkreis direkt betroffen sind, ist eine sachliche Aufklärung wichtig. Der Medienratgeber „SCHAU HIN! Was Dein Kind mit Medien macht.“ rät Eltern, die Sorgen ihrer Kinder ernst zu nehmen, altersgerechte Informationsquellen zu nutzen sowie eigene Ängste nicht unmittelbar auf Jüngere zu übertragen.